So funktioniert's
Sobald sich Gäste für Ihr Erlebnis anmelden, geht bei Toggenburg Tourismus eine Buchung ein, welche wir Ihnen nach Prüfung als Bestätigung per Mail zustellen. Sie haben so einen Überblick über die Zahl der angemeldeten Gäste sowie deren Namen. Der angemeldete Gast erhält ebenfalls eine Anmeldebestätigung.
Am Tag der Durchführung Ihres Erlebnisangebots sind Sie für die Kontrolle der teilnehmenden Gäste verantwortlich. Diese reisen selbständig gemäss den von Ihnen eingereichten Informationen an. Die Kontrolle der Teilnehmenden kann mittels App oder ohne erfolgen. Ob Sie zusätzlich eine Teilnehmerliste führen, ist Ihnen überlassen:
Mit der App 4tix:
Scannen Sie die QR-Codes auf der Gästekarte, welche Ihnen die Gäste digital oder analog vorweisen. Die App zeigt an, ob die Gästekarte gültig ist.
Anleitung 4tix App
Ohne App 4tix:
Die Gäste weisen ihre Gästekarte digital oder analog vor. Auf Sicht überprüfen Sie, ob die Person zur Teilnahme berechtigt ist. Bei Bedarf, z.B. wenn mehr Gäste erscheinen als angemeldet sind, können Sie zusätzlich die Anmeldebestätigung verlangen.
Falls Ihr Erlebnis aufgrund von aussergewöhnlichen Ereignissen nicht stattfinden kann (z.B. Sturm), melden Sie uns die Absage möglichst frühzeitig, spätestens aber 36 Stunden vor dem Erlebnis. So können wir die Gäste rechtzeitig informieren.
Kriterien für Erlebnisse
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stärkt den Bezug der Gäste zur regionalen Bevölkerung, zur Toggenburger Kultur oder zur Natur- und Landschaftswelt
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bietet einen exklusiven Mehrwert für Gästekartenbesitzende
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ist im Toggenburg umsetzbar
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ergänzt das bestehende Angebot und unterscheidet sich von bereits buchbaren Aktivitäten
- Erlebnisse finden während der Hauptsaison idealerweise wöchentlich statt.
- Erlebnisse finden jeweils am gleichen Wochentag statt.
- Während der Nebensaison werden die Erlebnisse mindestens alle zwei Wochen angeboten.
- Die Durchführung ist auch für Gruppen von mehr als 10 Personen geeignet.
- Die Mindestdauer eines Erlebnisses beträgt rund 60 Minuten.
- Pauschal pro Durchführung: CHF 80.00, in begründeten Fällen bis maximal CHF 120.00 oder
- Pro Teilnehmerin oder Teilnehmer: CHF 5.00 pro Person, mit einer Mindestentschädigung von CHF 50.00 pro Durchführung