Für Projekte in einigen Neckertaler und Obertoggenburger Gemeinden stehen Fördermittel im Rahmen des Programms «NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete» zur Verfügung. Auch touristische Projekte, welche dnr guten Lebens- und Arbeitsperspektiven der Einwohnerinnen und Einwohner zugute kommen, können unterstützt werden.
Die Schweizer Berggebiete stehen unter Druck. Der wirtschaftliche Strukturwandel sowie die demographischen und klimatischen Veränderungen stellen den Alpenraum vor besondere Herausforderungen. Für gute Lebens- und Arbeitsperspektiven in Berggebieten setzen sich Bund und Kantone ein, indem sie im Rahmen der «Neuen Regionalpolitik (NRP)» Beiträge an Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung sprechen. Weil dieses Instrument noch zu wenig genutzt wird, werden jetzt neue Impulse gesetzt mit dem Programm «NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete». Private und öffentliche Akteure werden unterstützt, in den Berggebieten zukunftsorientierte Chancen zu nutzen und mit konkreten Projekten, die im Rahmen der regulären NRP-Kriterien nicht mitfinanziert werden könnten, Entwicklungen zu initiieren, welche den Einwohnerinnen und Einwohnern langfristige Perspektiven eröffnen. Das Programm hat Gültigkeit im Zeitraum 2020 bis 2023.
Das Berggebietsprogramm läuft als Zusatzprogramm im Rahmen der regulären NRP 2020-2023. Einzelne Förderkriterien wurden bewusst aufgeweicht, damit in Gemeinden des Berggebiets Projekte mit Pilotcharakter durchgeführt werden, um die wirtschaftliche Entwicklung in den eher strukturell schwachen Gemeinden zu unterstützen. Nach 2023 läuft das Berggebietsprogramm aus. Einzelne Erkenntnisse fliessen in die NRP-Umsetzung 2024+ ein.
Teilnahmeberechtigt sind die vom SECO definierten Gebiete, wobei namentlich Leistungsträger in den St. Galler Gemeinden Wildhaus-Alt St. Johann, Nesslau, Ebnat-Kappel, Neckertal, Hemberg, Oberhelfenschwil und Degersheim sowie Flums, Pfäfers und Quarten davon profitieren können.
Vorausgesetzt wird eine Mindestfinanzierung von Drittmitteln in der Höhe eines Drittels des Projektvolumens. Ein Projektantrag wird direkt an Samuel Mösle, Standortförderung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St. Gallen, gestellt.
Folgende Förderkriterien unterscheiden sich zur üblichen NRP:
- Die Projekte können nicht im Rahmen der üblichen NRP finanziert werden
- Die Projekte müssen im definierten Perimeter massgebliche Wirkung erzielen. Es können aber auch Leistungsträger von ausserhalb des Perimeters beteiligt sein.
- Projektmittel können auch an Einzelbetriebe vergeben werden. Die Wirkung muss jedoch zwingend über die Einzelbetrieblichkeit hinaus gehen. Zudem ist eine Obergrenze von 35'700.- Franken (Bundes- und Kantonsunterstützung) pro Gesuch geltend. Ebenfalls muss bei mehreren Gesuchen pro Gesuchsteller eine nachvollziehbare Begründung erfolgen.
- Es können auch Projekte im Rahmen der lokalen Kreislaufwirtschaft unterstützt werden. Die Bedingung der Exportorientierung entfällt.
- Kleinere Infrastrukturprojekte können mit A-fonds-perdu-Mitteln unterstützt werden. Diese müssen aber lokal systemrelevant und nicht direkt rentabilisierbar sein. Zudem werden keine Infrastrukturen unterstützt, welche in der Verantwortung der Gemeinde sind (z.B. Spielplätze, Stellplätze, Dorfbrunnen etc.). Hierbei gilt eine Obergrenze von 71'500.- Franken (Bundes- und Kantonsunterstützung) pro Gesuch und von 143'000.- Franken pro Gesuchsteller. Zudem muss aufgezeigt werden, dass der Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur tragbar ist.