Für Zweitheimische

Sie haben im Toggenburg Ihre zweite Heimat gefunden. Ob es die Wohnung mit Churfirsten-Blick ist, das Chalet mit Gärtli, ob es Sie im Sommer in die Berge zieht oder im Winter auf die Piste - Sie prägen das Leben in der Region mit. Profitieren Sie von unseren vielfältigen Dienstleistungen, die wir den Zweitheimischen zur Verfügung stellen.




Pauschalkurtaxen

Um den Gästen eine attraktive und intakte Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, erhebt die Gemeinde, gestützt auf das kantonale Tourismusgesetz, eine Kurtaxe. Eigentümerinnen und Dauermieterinnen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen entrichten die Kurtaxe für sich und die unentgeltlich beherbergten Gäste (z.B. Familienangehörige) als Jahrespauschale.

Sie haben Ihre Schriften gleich auch in der Gemeinde Wildhaus - Alt St. Johann deponiert?

Dann sind Sie von der Zahlung von Pauschalkurtaxen befreit und müssen diesbezüglich nichts unternehmen.

Zuletzt aktualisiert am 23.09.2022 von .

Sie benutzen ihre Ferienwohnung als Feriendomizil und sind in einer anderen Gemeinde gemeldet?

Dann sind Sie bei uns pauschalkurtaxenpflichtig. Melden Sie sich bitte bei Toggenburg Tourismus mit den folgenden Angaben an: Zeitpunkt des Erwerbs des Hauses / der Wohnung, Anzahl der Zimmer und Adresse ihres neuen Domizils sowie die Heimadresse. Wir stellen Ihnen dann eine Rechnung anhand dieser Angaben sowie Gäste- und ÖV-Karten zu. Jeweils Ende Januar / Mitte Februar folgt dann automatisch die Rechnung für das betreffende Jahr.

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Sie beherbergen in Ihrer Wohnung Familienangehörige, ohne dafür ein Entgelt zu verlangen?

In diesem Fall sind die Gäste in Ihrer Pauschalkurtaxe enthalten.

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Sie beherbergen in Ihrer Wohnung Gäste, von denen Sie dafür ein Entgelt verlangen?

Dann müssen Ihre Gäste Einzelkurtaxe entrichten. Den Kurtaxenblock, Gäste- und ÖV-Karten sowie die nötigen Instruktionen erhalten Sie dafür im Tourist-Info an der Hauptstrasse 104 in Wildhaus.

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Sie vermieten Ihre Wohnung an jemanden, der in der Gemeinde Wildhaus - Alt St. Johann seine Schriften deponiert hat?

Dann sind weder Sie noch Ihr Mieter pauschalkurtaxenpflichtig.

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Sie vermieten Ihre Wohnung an jemanden, der sich nur ferienhalber in der Gemeinde Wildhaus - Alt St. Johann aufhält?

In diesem Fall sind nicht Sie als Eigentümer, sondern der Mieter pauschalkurtaxenpflichtig. Allerdings sind Sie verpflichtet, uns jeden Mieterwechsel umgehend zu melden.

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