Das erste Bundesgesetz über den Datenschutz stammt aus dem Jahr 1992. In der Zwischenzeit hat die Schweizer Bevölkerung die Nutzung von Internet und Smartphone in ihren Alltag integriert und auch soziale Netzwerke, Cloud-Dienste oder das Internet der Dinge finden immer mehr Zuspruch. Vor diesem Hintergrund ist eine vollständige Überarbeitung des Datenschutzgesetzes unverzichtbar. Das neue Datenschutzrecht tritt auf den 1. September 2023 in Kraft. Durch die Revision werden die Anforderungen an Datenbearbeitungen von natürlichen Personen deutlich erhöht. Dies bedingt entsprechend aufwändige Abklärungen, Anpassungen und Massnahmen in den einzelnen Betrieben, um die zwingenden Vorgaben zu erfüllen.
Im Wesentlichen wird das Schweizer Recht an das EU-Recht, namentlich die Datenschutzgrundverordnung DSGVO, angeglichen. Das revidierte Datenschutzgesetz soll bewirken, dass der freie Datenverkehr mit der Europäischen Union erhalten werden kann, sodass die Schweizer Unternehmen nicht an Wettbewerbsfähigkeit einbüssen. Unterschiede bestehen allerdings weiterhin darin, dass die Ernennung eines Datenschutzverantwortlichen in der Schweiz lediglich empfohlen ist, während dies in der EU Pflicht ist. Ferner besteht keine allgemeine Pflicht zur Einholung der Zustimmung in allen Fällen, sondern nur bei "High-Risk Profiling", z.B. bei Gesundheitsdaten.
Unternehmen, deren Zielmarkt nicht nur die Schweiz ist, sondern die EU, setzen idealerweise nicht nur das DSG um, sondern die DSGVO. Wir empfehlen dies daher auch Ihnen, da Ihre Gäste international sind.
Empfohlene Massnahmen für den Betrieb Ihrer Website:
- Legen Sie innerhalb Ihres Betriebs fest, wer für die Umsetzung des Datenschutzes verantwortlich ist
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- Installieren Sie einen Cookie-Banner auf der Website
Bei der Umsetzung der Massnahmen bieten Agenturen sowie Juristen gerne Hand. Es gibt auch simple Lösungen, z.B. für Cookie-Banners, die kostenlos oder preiswert sind. Gerne geben wir Ihnen die durch unsere Partnerin für digitale Lösungen, die TSO AG, empfohlenen Dienste an: